Motorrad Klassen

Klasse A

  • Krafträder
    • mit Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
    • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, auch mit Beiwagen.
  • Mindestalter
    • 24 bei Direkteinstieg
    • 20 bei Vorbesitz (siehe Stufenausbildung)
  • Mindestunterricht

    Therorie 12 Grundstunden (bei Vorbesitz 6) plus den Klassenspezifischen Unterricht von 4 Stunden.

    Praxis variiert.

    Sonderfahrten (ohne Vorbesitz):

    • Landstraße: 5 Stunden
    • Autobahn: 4 Stunden
    • Nacht: 3 Stunden

  • Benötigt werden
    • Biometrisches Passbild
    • Sehtest
    • Erste-Hilfe-Kurs (nur erforderlich bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnisklasse)
    • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Klasse A1

  • Krafträder
    • mit Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und
    • Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
    • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg,

    auch mit Beiwagen

  • Dreirädrige Krafträder
    • mit symmetrisch angeordneten Rädern und
    • Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder
    • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
    • Leistung von bis zu 15 kW
  • Mindestalter

    16 Jahre

  • Mindestunterricht

    Theorie 12 Grundstunden (bei Vorbesitz 6) plus den Klassenspezifischen Unterricht von 4 Stunden.

    Praxis variiert.

    Sonderfahrten (ohne Vorbesitz):

    • Landstraße: 5 Stunden
    • Autobahn: 4 Stunden
    • Nacht: 3 Stunden

  • Benötigt werden
    • Biometrisches Passbild
    • Sehtest
    • Erste-Hilfe-Kurs (nur erforderlich bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnisklasse)
    • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Klasse A2

  • Krafträder
    • mit Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
    • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg,

    auch mit Beiwagen.

  • Mindestalter

    18 Jahre

  • Mindestunterricht

    Theorie 12 Grundstunden (bei Vorbesitz 6) plus den Klassenspezifischen Unterricht von 4 Stunden.

    Praxis variiert.

    Sonderfahrten (ohne Vorbesitz):

    • Landstraße: 5 Stunden
    • Autobahn: 4 Stunden
    • Nacht: 3 Stunden

  • Benötigt werden
    • Biometrisches Passbild
    • Sehtest
    • Erste-Hilfe-Kurs (nur erforderlich bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnisklasse)
    • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Klasse B196

  • Kraftfahrzeuge
    • mit Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und
    • Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
    • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg,

    auch mit Beiwagen

  • Mindestalter

    25 Jahre

  • Mindestunterricht

    4x 90 min. theoretischer Unterricht

    5x 90 min. prakitscher Unterricht

  • Benötigt werden
    • seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
    • mindestens 25 Jahre alt

Klasse AM

  • Krafträder
    • mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
    • einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder
    • einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren,

    auch mit Beiwagen

    Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.

  • Dreirädrige Krafträder
    • mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
    • Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) bzw. maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren)
  • Vierrädrige Krafträder
    • mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
    • Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder
    • maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
    • maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) und
    • Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen)
  • Mindestalter

    15 Jahre

  • Vorraussetzung

    keine

  • Benötigt werden
    • Biometrisches Passbild
    • Sehtest
    • Erste-Hilfe-Kurs (nur erforderlich bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnisklasse)
    • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mofa

  • Krafträder
    • einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder
    • maximal 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
    • Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
  • Mindestalter

    15 Jahre

  • Mindestunterricht

    Theorie 6 Grundstunden plus den Klassenspezifischen Unterricht von 4 Stunden.

  • Benötigt werden
    • Biometrisches Passbild

Der Stufenführerschein

Quelle: Industrie-Verband Motorrad Deutschland e.V.: Der Zweirad-Führerschein

Einmal Lernen für dreimal Motorradspaß

Der Stufenführerschein ist eine Besonderheit, die so nur in den Motorradklassen zu finden ist. Sie müssen mindestens 2 Jahre im Besitz der Klasse A1 oder A2 gewesen sein, um den Einstieg in die nächst höhere Klasse zu erlangen. Dafür stellen Sie einen Antrag auf Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis, bei dem Wir Ihnen gerne helfen. Die Besonderheit bei dem Stufenführerschein ist, dass keine wiederholte theoretische oder praktische Ausbildung vorgeschrieben ist sondern nur eine zeitlich verkürzte praktische Prüfung. Um Ihr Wissen und Ihre Fähigkeiten für diese praktische Prüfung auffrischen zu können, empfehlen Wir immer „Auffrischungsstunden“ zu nehmen. Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

  • keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben
  • keine praktische Ausbildung vorgeschrieben
  • verkürzte Prüfungsdauer von 40min statt 60min
  • die Praktische Prüfung darf 1 Monat vor Erreichen der 2 Jahres - Grenze absolviert werden

Stufe 1: A1 11 kW (15 PS), Mindestalter: 16 Jahre
Stufe 2: A2 35 kW (48 PS), Mindestalter: 18 Jahre
Stufe 3: A keine Beschränkung mehr, Mindestalter Zweirad: 20 Jahre, Dreirad: 21 Jahre

Der Stufenführerschein kann mit der Stufe 1 oder 2 begonnen werden.

Kontakt

Haben Sie noch Fragen, Wünsche oder Anregungen?

Dann nehmen Sie doch Kontakt mit uns auf, wir helfen Ihnen gerne weiter.

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